Rechte von Winterurlaubern bei Schneemangel

Wiesen und Almen hüllen sich in zartes Grün. Ein schöner Anblick – jedoch nicht für Wintersportler. Stehen die Lifte still und sind Pisten oder Loipen nicht mit Schnee gesäumt, verpufft der Traum vom Urlaub inmitten weißer Pracht wie eine Seifenblase.
Reisekosten erhalten Betroffene dennoch nur in den wenigsten Fällen zurück.
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Witterungsbedingungen als „Lebensrisiko“
Ärger ist vorprogrammiert, wenn der Winterurlaub aufgrund milder Temperaturen nicht stattfinden kann. Dennoch gelten weniger Pisten oder gar geschlossene Skigebiete nicht als klassischer Reisemangel.
Experten für Reiserecht betonen, dass Reiseveranstalter natürlich nicht steuern können, ob in einer Wintersportregion zum Reisezeitpunkt tatsächlich Schnee liegt.
Vielmehr gehören die Witterungsbedingungen zum generellen „Lebensrisiko“ von Reisenden.

Ausnahmen bei gezielten Zusagen
Ausnahmen bestehen allerdings dann, falls Reiseveranstalter in ihren Katalogen oder auf Websites spezielle Zusagen für bestimmte Reiseziele zusichern. Schlüsselwörter sind beispielsweise „Schneesicherheit“ oder „Schneegarantie“.
Ähnliche Umstände liegen vor, falls die Reiseanbieter Bilder von verschneiten Winterlandschaften präsentieren, volle Pisten abbilden oder Schneeabenteuer versprechen. Wie Reiserechtler erläutern, gelten Beschreibungen der Reiseregionen als eine Form vertraglicher Zusicherung.
Haben Urlauber aufgrund dieser Beschreibungen berechtigte Hoffnung auf verschneite Pisten und Loipen, bestehen Minderungsansprüche für die Reisezeit, an denen sie Wintersport aufgrund der Witterungsbedingungen nicht ausüben konnten.
Rechtzeitig Nachweise sammeln
Doch was tun, falls das Wintersportgebiet aufgrund von Schneemangel überhaupt nicht geöffnet ist? In dem Fall können Betroffene die geplante Reise dennoch nicht kostenfrei stornieren. Reiserücktrittsrecht greift nur bei erheblichen Mängeln in Bezug auf die Reiseleistung. Diese Mangelhaftigkeit ist jedoch nur nachweisbar, falls Reiseveranstalter tatsächlich deutliche Zusagen versprochen haben.
Wer im Zweifelsfall einen Nachweis vorlegen möchte, sollte deshalb aus Sicherheitsgründen unbedingt den Katalog aufheben oder im Rahmen einer Online-Buchung einen Screenshot von der Reisebeschreibung machen.
Diese Beschreibung befindet sich zumeist auf der Webseite der Reiseveranstalter.

Geringe Chancen für Individualurlauber
Buchen Individualreisende ihre Unterkunft oder die Anfahrt selbst, sinken die Chancen auf eine kostenfreie Stornierung noch einmal zusätzlich.
In dem Fall haben Urlauber keinen Anspruch auf eine Rückerstattung für die Zimmerbuchung, da die Anbieter ihre Leistung schließlich erbringen. In der Situation ist Kulanz durch die Gastgeber gefragt.
Aktuelle Flaute in deutschen Skiregionen
Milde Temperaturen sorgen dafür, dass in deutschen Skiregionen aktuell starker Schneemangel herrscht. Skibetriebe pausieren, Saisonstarts werden verschoben – das milde Wetter zwingt zu unterschiedlichen Maßnahmen. Zum Teil sind weniger Lifte und Pisten als üblich geöffnet.