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Wie Detektive Seitensprünge im Ausland aufdecken

Detektiv im Ausland
Wie Detektive Seitensprünge im Ausland aufdecken - Foto: © Fabio Balbi #92234578 – stock.adobe.com

Fremdgehstatistiken zeigen, dass circa 18 Prozent der Männer und circa zwölf Prozent der Frauen schon einmal untreu geworden sind oder zumindest mit dem Gedanken daran gespielt haben. Nicht immer werden die Seitensprünge aufgedeckt, denn Fremdgehende gehen häufig äußerst geschickt vor. Manchmal passieren sie (ganz bewusst) im Ausland, unter anderem auf Geschäftsreise oder beim Ausflug mit Freunden. Mithilfe von Profis können die Seitensprünge ans Licht gebracht werden.

Gewissheit haben: Detektive stellen Fremdgehende

Untreue aufzudecken ist in der Praxis gar nicht immer so einfach. Partner, die einen Verdacht haben, können sich selbst auf die Lauer legen oder Profis beauftragen. Eine professionelle Observation ist jedoch nur dann möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Ansonsten darf die Privatsphäre durch die in Deutschland geltenden Persönlichkeitsrechte der vermeintlichen Fremdgehenden nicht verletzt werden.

Häufig geschieht ein Seitensprung nicht einfach aus dem Affekt heraus, sondern wird präzise geplant.

Um möglichst keine Spuren zu hinterlassen, wird der Seitensprung beispielsweise aus dem persönlichen Umfeld in ein anderes Land verlegt. So treffen sich Fremdgehende auf einer Geschäftsreise in Spanien (Spaniens schönste Städte) mit ihrer Affäre und wiegen sich in Sicherheit.
Doch Detektive kommen Seitensprüngen deutschlandweit auf die Spur und auch im Ausland und liefern das notwendige Beweismaterial. Darunter befinden sich beispielsweise schriftliche detaillierte Berichte und Bildaufnahmen, welche später zu Konfrontationszwecken genutzt werden können.

Detektiv stellt Fremdgehende
Untreue aufzudecken ist in der Praxis gar nicht immer so einfach – Foto: © Andrey Popov #293903137 – stock.adobe.com

Das dürfen Detektive nicht, um Seitenspringer zu stellen

Um die Ermittlungen gegen eine Person im privaten Umfeld aufnehmen zu können, ist ein begründetes Interesse erforderlich. Vermuten Ehefrauen beispielsweise, dass sie ihr Partner betrügt, liegt ein Interesse durch das Rechtsgut Ehe vor. Allerdings sind auch den ermittelnden Profis deutliche Grenzen gesetzt.

Anders als in vielen Hollywoodfilmen beispielsweise dürfen sie keine Telefonanrufe abhören oder einen Sender zur Ortung an das Kraftfahrzeug montieren. Auch Wanzen zum Abhören sind tabu. Auf dem Markt steht Spyware zur Verfügung, welche auf Smartphones eingesetzt werden darf und Auskunft über Nachrichten oder Aufenthaltsort gibt.
Jedoch ist auch hier die Rechtslage eindeutig, denn ohne das Wissen der überwachten Person dürfen solche Softwarelösungen nicht genutzt werden.

Ermittlungen gegen eine Person im privaten Umfeld
Um die Ermittlungen gegen eine Person im privaten Umfeld aufnehmen zu können, ist ein begründetes Interesse erforderlich – Foto: © hedgehog94 #197770795 – stock.adobe.com

Klarheit über Untreue kann über künftige Ansprüche entscheiden

Die Überführung eines untreuen Partners kann sich vor allem bei Eheschließungen und daraus resultierenden Scheidungen lohnen. Auch wenn der Fremdgehende besonders geschickt ist und Hotels für das außereheliche Stelldichein über eine anderslautende Kreditkarte bucht oder bar bezahlt, können Profis dies aufdecken. Anhand eines persönlichen Bewegungsprofils fällt auf, wann Fremdgeher etwas außerhalb ihrer Routine unternehmen.

Detektive folgen ihnen im angegebenen Observationszeitraum und sehen, wann und wie sie beispielsweise Hotels aufsuchen und mit wem sie dort zugegen sind.

Die akribische Dokumentation ist hilfreich, um beispielsweise bei einem Scheidungsverfahren den Unterhaltsanspruch nach §§ 1579 Nr. 2, 1364 Abs. 4 BGB zu regeln. Gibt es sogar einen Ehevertrag, welcher eine Geldzahlung im Betrugsfall vorsieht, ist die exakte Beweislage besonders wichtig.

So kann die Observation im Ausland ablaufen

Damit Überwachungsprofis tätig werden können, muss ein begründeter Verdacht und das nachweisliche Interesse vorliegen. Mit der Auftragsannahme wird die genaue Observationsabfolge definiert. Im Fokus steht die zu klärende Frage der Auftraggebenden. Bei einem Verdacht auf eine Affäre des Partners beispielsweise suchen Detektive nach möglichen Beweisen für oder gegen den Verdacht.

Dabei wird die zu observierende Person ganz genau studiert. Auftraggebende können Hinweise zum Tagesablauf und vermeintlichen Auffälligkeiten in dessen Änderung geben. Detektive nutzen diese Routineabweichungen, um mögliche Anhaltspunkte für einen Betrug zu finden. Abhängig vom Auftrag können Detektive sich auch über mehrere Tage oder Wochen hinweg an die Fersen der zu überwachenden Person heften.
Wurde die Untreue beispielsweise durch Bilder oder Videoaufnahmen dokumentiert, ist der Auftrag häufig abgeschlossen. Manchmal geht es jedoch auch darum, eine mehrfache Untreue nachzuweisen, um beispielsweise Ansprüche nach der Scheidung zu untermauern.

Observation im Ausland
So kann die Observation im Ausland ablaufen – Foto: © New Africa #417827466 – stock.adobe.com

Persönlichkeitsrechte der Affäre müssen gewahrt werden

Fremdgehen ist gar nicht so selten wie vielleicht gedacht. Viele Experten vermuten, dass 50 Prozent im Laufe ihres Lebens fremdgehen und den Partner einmal beziehungsweise mit einer dauerhaften Affäre betrügen.

Überführen Detektive die Fremdgehenden, müssen sie im In- und Ausland auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Affäre achten.

So dürfen Namen nicht genannt werden (falls sie bekannt sind). Das Zeigen der Beweismaterialien, beispielsweise Fotos, ist jedoch zulässig. Auch die Adressdaten der vermeintlichen Affäre oder andere persönliche Informationen (beispielsweise Familienstand) dürfen nicht an die Auftraggebenden weitergegeben werden.

Ermittlungen im Ausland: Die Kosten dafür sind häufig enorm

Wer sich zur Beauftragung einer Detektei zur Aufklärung eines Fremdgehverdachts entschließt, sollte vorab mögliche Mehrkosten klären. Die Unterbringung in einem Hotel, die Anreise (beispielsweise mit dem Flugzeug, Zug oder Auto) sowie örtliche Ausgaben für Verpflegung und Co. können die Überwachungskosten zusätzlich in die Höhe treiben. Manche Detekteien arbeiten mit lokalen Partnern zusammen, sodass die Kostenbelastung zumindest mit Blick auf die Unterbringung oder die Anreise deutlich geringer wird.
Wer im Ausland ermittelt, muss sich als Profi auch an die lokalen Gesetzmäßigkeiten halten. So können spezielle Gesetze zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte gelten. Sind Aufnahmen von Personen ohne ihre Zustimmung nicht erlaubt und werden Detektive bei ihrer Arbeit durch örtliche Behörden dabei erwischt, können sie sich strafbar machen. Finden die Ermittlungen auf deutschem Boden statt, gelten deutsche Rechte.

Ermittlungen im Ausland
Wer sich zur Beauftragung einer Detektei zur Aufklärung eines Fremdgehverdachts entschließt, sollte vorab mögliche Mehrkosten klären – Foto: © DedMityay #227356577 – stock.adobe.com

Alternative zur Profiüberwachung: Tracking-App mit Zustimmung des Partners

Häufig lässt sich der Verdacht auf Untreue mit Blick auf den Aufenthaltsort begründen. Es muss nicht immer eine Detektei sein, um die Lokalisierung vorzunehmen. Legale Möglichkeiten zum Tracking bieten beispielsweise Familien-Apps oder die Familienfreigabe bei Apple-Geräten. Mit der Zustimmung zur Ortung kann das Telefon des Partners überprüft werden, wenn die Funktion auf dem Gerät nicht (vorübergehend) deaktiviert wurde.

Mit der Information können die vermeintlichen Fremdgehenden konfrontiert werden, um Klarheit zu schaffen. Damit die meist ohnehin emotionale Situation nicht eskaliert, ist die Anwesenheit eines Freundes oder einer anderen Person zur möglichen Schlichtung empfehlenswert.