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Verschmutztes Autokennzeichen: Droht eine Strafe?

Verschmutztes Autokennzeichen
Verschmutztes Autokennzeichen: Droht eine Strafe? - Foto: © Lost_in_the_Midwest #481905580 – stock.adobe.com

Verschmutzt, verblasst oder durch einen Unfall in Mitleidenschaft gezogen: Es drohen Probleme, wenn Autofahrer mit einem Fahrzeug mit unleserlichem Kfz-Kennzeichen unterwegs sind oder Schäden daran selbst ausbessern.

Auf gut lesbare Kfz-Kennzeichen achten

Im Straßenverkehr sind gut lesbare Kennzeichen unerlässlich. Diese Regelung schreibt die FZV, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, vor. Diese Verordnung sieht vor, dass Kennzeichenschilder nicht spiegeln oder verdreckt sein dürfen. Zudem dürfen Fahrzeughalter darauf keine Folien, Glas oder vergleichbare Abdeckungen befestigen. Wer diese Regeln nicht einhält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Die Lesbarkeit der Fahrzeug-Kennzeichen spielt insbesondere zur Winterzeit eine wichtige Rolle.

Wer die Regeln nicht einhält, muss möglicherweise ein Verwarnungsgeld bezahlen. Aus dem Grund ist es im Winter beispielsweise wichtig, den Schnee vor dem Start vom Kennzeichen zu wischen. Sind Autofahrer mit einem unleserlichen Nummernschild unterwegs, droht ein Verwarnungsgeld.

Auf gut lesbare Kfz Kennzeichen achten
Im Straßenverkehr sind gut lesbare Kennzeichen unerlässlich – Foto: © pureshot #199497644 – stock.adobe.com

Beschädigte Schilder nicht eigenständig ausbessern

Ebenfalls warnen Experten davor, das Schild im Fall einer Beschädigung in Eigenregie auszubessern. Decken Fahrzeugführer die Kennzeichen mit Folie, Glas oder einer anderen Abdeckung ab, wird ein Bußgeld von bis zu 65 Euro fällig.
Juristen stufen diese Handlung als Urkundenfälschung ein, die schlimmstenfalls zu Strafpunkten in Flensburg oder gar zu einer Freiheitsstrafe führt.

Beschädigte Schilder nicht eigenständig ausbessern
Beschädigte Schilder nicht eigenständig ausbessern – Foto: © KONSTANTIN SHISHKIN #135147183 – stock.adobe.com

Kennzeichen nicht bekleben

Außerdem ist es verboten, die Kennzeichen mit Aufklebern zu bekleben. Zusätzlich sind gebastelte Schilder generell nicht zugelassen. Ein Austausch der Kfz-Kennzeichen durch den Halter ist auch dann erforderlich, falls sich das Bundesland-Signal oder die darauf befindliche Plakette löst.

Müssen sich Betroffene aus einem dieser Gründe ohnehin um ein neues Fahrzeug-Kennzeichen kümmern, können diese die Kennung direkt in eine mobile Visitenkarte umwandeln.

Diese mobile Visitenkarte können Fahrzeugbesitzer beispielsweise mit den eigenen Geburtsdaten oder Initialen beim BVA online individualisieren.

Funktionen von Autokennzeichen

Die Nummernschilder verfolgen den Zweck, dass Behörden die einzelnen Fahrzeuge gut voneinander unterscheiden können. Gemeinsam mit der Zulassungsbescheinigung gelten die Kfz-Kennzeichen als Indiz dafür, auch tatsächlich für den Straßenverkehr zugelassen zu sein. Hierzulande setzen sich Autokennzeichen aus höchstens acht Zeichen zusammen, die durch Zahlen und Buchstaben kombiniert werden.

Saisonkennzeichen haben hingegen maximal sieben Zeichen. Auf den Nummernschildern befindliche sogenannte Unterscheidungszeichen besitzen einen bis drei Buchstaben. Die Erkennungsnummer setzt sich hingegen aus zwei Buchstaben sowie bis zu vier Ziffern zusammen.
Zwischen diesen beiden Teilen sind Prüfplaketten sowie das Siegel der Zulassungsbehörde vermerkt. Generell sind deutsche Kfz-Kennzeichen als Euro-Kennzeichen aufgeführt. Die Zugehörigkeit zur EU ist am linken blauen Band erkennbar, das zwölf gelbe Sterne der europäischen Flagge sowie den Ländercode in Großbuchstaben abbildet.

Funktionen von Autokennzeichen
Die Nummernschilder verfolgen den Zweck, dass Behörden die einzelnen Fahrzeuge gut voneinander unterscheiden können – Foto: © maho #484412812 – stock.adobe.com

Bedeutung der Unterscheidungszeichen

Bei einem „normalen“ Fahrzeug beziehen sich die aus bis zu drei Buchstaben bestehenden Buchstaben auf den Verwaltungsbezirk von der Zulassungsbehörde, in welcher sich der regelmäßige Standort des Kfz befindet.

Einige Buchstaben-Kombinationen kennzeichnen Fahrzeuge, die Institutionen wie dem THW, der Bundespolizei, Bundes- und Landesorganen, der Bundeswehr oder Bundespolizei angehören.

Aufgabe der Stempelplaketten

Unter der Prüfplakette ist die Plakette der Zulassungsbehörde angebracht, auf welcher das Dienstsiegel des jeweiligen Stadt- oder Landkreises vermerkt ist. In etwa zur gleichen Zeit wie der Einführung des Euro-Kennzeichens wurden ebenfalls Stempelplaketten angepasst.
Die Plaketten bilden das Wappen sowie den Namen des jeweiligen Freistaats oder Bundeslandes ab, in dem das jeweilige Kfz zugelassen wurde. Zudem ist der Name der Zulassungsstelle auf dem Nummernschild vermerkt.

Besonderheiten von Prüfplaketten

Auf den hinteren Kennzeichen ist nach den Unterscheidungszeichen zudem eine runde Plakette angebracht. Dieser ebenfalls als TÜV-Plakette bekannte Teil verweist auf die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung.

Ein typisches Merkmal dieser Prüfplaketten ist ein im 6-Jahres-Takt wechselndes Farbschema.

Somit ist bereits aus weiter Distanz sichtbar, ob das Ablaufdatum für die Plakette überschritten ist oder nicht. Mit einer Uhr vergleichbar, ist der Kreis in zwölf schwarze Bereiche unterteilt. Daraus erschließt sich das Datum der fälligen Untersuchung.

Prüfplakette Hauptuntersuchung
Dieser ebenfalls als TÜV-Plakette bekannte Teil verweist auf die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung – Foto: © fotohansel #121701569 – stock.adobe.com

Was ist die Erkennungsnummer?

Die auf dem Kfz-Kennzeichen befindliche Erkennungsnummer setzt sich aus einem oder zwei Großbuchstaben zusammen. Daran schließen bis zu vier Ziffern an. Weil an Behördenfahrzeugen keine Buchstabenkennung existiert, verfügen diese Nummernschilder über bis zu sechs Zahlen. In aller Regel werden die Erkennungsnummern der Reihe nach verteilt.
Einige Fahrzeugbesitzer wünschen sich jedoch besondere Kennzeichen. Auf diesen Kennzeichen sind zumeist persönliche Angaben wie Geburtsdaten oder Initialen vermerkt.

Diese Nummernschilder sind hierzulande nicht gestattet

Nach Angaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verstoßen einige Kombinationen von Erkennungs- und Unterscheidungszeichen gegen die guten Sitten. Diese Verbote beziehen sich in erster Linie auf sogenannte Nazi-Codes, die mit dem NS-Regime in Verbindung stehen. Betroffene Abkürzungen sind „HJ“ für Hitlerjugend, „SS“ für Schutzstaffel, „SA“ für Sturmabteilung sowie „KZ“ für Konzentrationslager. Darüber hinaus bestehen regionale Unterschiede. In Düsseldorf und im Kreis Herford werden beispielswiese Kennzeichen mit dem Buchstaben „Z“ nicht mehr ausgegeben.
Beispielsweise ist im Raum Düsseldorf die Abkürzung „IS“ für Islamischer Staat verboten. Brandenburg vergibt seit einigen Jahren keine Kennzeichen mehr, die mit rechtsextremen Symbolen wie dem Hitlergruß oder Adolf Hitler assoziiert werden können. Dazu gehören unter anderem „AH“, „88“ oder „1888“.